CSRD, ESRS, NFRD? Was bedeuten eigentlich die ganzen Begriffe?

Entwirren des Dschungels der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Ein Leitfaden zu ESG, CSRD, EFRAG und mehr

In der facettenreichen Welt der Nachhaltigkeitsberichterstattung begegnen uns eine Vielzahl von Abkürzungen und Begriffen, die auf den ersten Blick verwirrend erscheinen mögen. In diesem Beitrag möchten wir uns den wichtigsten Begrifflichkeiten der kommenden Nachhaltigkeits-Berichterstattung widmen und Ihnen diese näher bringen.

ESG: Environmental, Social, Governanc

ESG ist ein Akronym, das für “Environmental, Social, Governance” steht und die Kriterien beschreibt, die den nachhaltigen Impact eines Unternehmens in diesen drei Bereichen bewerten. Es ist wichtig zu verstehen, dass Nachhaltigkeit somit nicht nur Umwelt-Themen, sondern auch soziale Aspekte beinhaltet.

CSRD: Corporate Sustainability Reporting Directive

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen dazu verpflichtet, transparent über ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen zu berichten. Hierbei geht es um die Erweiterung der bisherigen NFRD (Non-Financial Reporting Directive), die wir später noch besprechen werden.

ESRS: European Sustainability Reporting Standards

Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind ein Set von Standards, die entwickelt wurden, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu vereinheitlichen und somit die Vergleichbarkeit und Transparenz zu erhöhen.

NFRD: Non-Financial Reporting Directive

Wie bereits erwähnt, steht NFRD für Non-Financial Reporting Directive und legt fest, dass bestimmte große Unternehmen über nicht-finanzielle Aspekte und Diversitätsinformationen berichten müssen. Die CSRD soll die NFRD erweitern und verbessern.

EU Taxonomy

Die EU Taxonomy ist ein Klassifikationssystem, das festlegt, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten können. Es ist ein Werkzeug, um Investitionen in nachhaltige Aktivitäten zu lenken und Greenwashing zu verhindern.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen, Menschenrechte und Umweltstandards auch in ihren internationalen Lieferketten zu beachten und darüber zu berichten.

Wie hängen diese Begriffe zusammen?

Die genannten Begriffe und Abkürzungen sind alle Teil eines umfassenden Rahmens zur Förderung der Nachhaltigkeit und Transparenz in der Unternehmenswelt. ESG bildet die Grundlage, indem es die Kernbereiche der nachhaltigen Unternehmensführung definiert. Die CSRD, NFRD und ESRS bieten rechtliche Rahmenbedingungen und Standards für die Berichterstattung über diese Bereiche, während EFRAG die Entwicklung von Berichtsstandards berät und unterstützt. Die EU Taxonomy hilft dabei, klare Definitionen und Klassifikationen für nachhaltige Aktivitäten zu schaffen, und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stellt sicher, dass Unternehmen auch über ihre Lieferketten verantwortungsbewusst berichten.

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