Omnibus-Verordnung zur CSRD: Was ändert sich, und was bedeutet das für Unternehmen?
Die EU-Kommission hat jüngst einen Entwurf für eine sogenannte „Omnibus-Verordnung“ veröffentlicht, die sowohl die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) als auch andere Nachhaltigkeitsgesetze wie die EU-Taxonomie und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) anpasst. Nachdem bereits viel über mögliche Vereinfachungen und den Kreis der Berichtspflichtigen diskutiert wurde, zeichnet sich nun eine konkretisierte Richtung ab. WICHTIG: Dieser Entwurf muss nun noch durch den Europäischen Rat und das EU-Parlament abgesegnet werden. Es handelt sich hierbei aktuell nur um einen Vorschlag, der sich im weiteren Verlauf ändern kann. Die EU-Komission hat jedoch angekündigt den Prozess bis zur Verabschiedung beschleunigt durchzuführen.
1. Die wichtigsten Änderungen im Überblick (CSRD)
- Anhebung der Mitarbeitendengrenze
Die CSRD-Pflicht soll nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden gelten (Umsatzgrenze von 50 Mio. Euro bzw. Bilanzsumme von 25 Mio. Euro bleiben bestehen). - Vereinfachung der Berichtsinhalte
Die Anzahl der abzufragenden Datenpunkte soll signifikant reduziert werden (laut Omnibus-Etwurf um bis zu 70%), Priorisiert werden v.a. quantitative Datenpunkte; sektorenspezifische Standards entfallen komplett. - Verschiebung der Fristen
“Stop the Clock”! Die Erstanwendung der nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen soll um 2 Jahre verschoben werden (Erstanwendung in 2028 für das Berichtsjahr 2027). - Freiwillige Berichterstattung für kleinere Unternehmen
Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden könnten sich künftig an einem freiwilligen Standard (Überarbeitung der VSME angekündigt) orientieren. - „Value Chain Cap“
Großunternehmen dürfen von ihren (kleineren) Zulieferern unter 1.000 Mitarbeitenden weniger umfangreiche ESG-Daten anfordern. Das soll Bürokratie für KMUs reduzieren. Diese Daten sollen nicht über die Berichtsinhalte des überarbeitenden VSME-Standards hinausgehen.
2. EU-Taxonomie und CSDDD im Paket
In demselben Omnibus-Vorschlag werden auch EU-Taxonomie und CSDDD angepasst:
- EU-Taxonomie:
- Erleichterte Kriterien, um nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu bestimmen
- Freiwillige Berichterstattung (“Opt-In”-Verfahren) für Unternehmen mit weniger als 450 Mio. Euro Umsatz oder unter 1.000 Mitarbeitenden
- CSDDD:
- Verlängerte Umsetzungsfristen, damit Unternehmen mehr Zeit haben, ihre Prozesse und Lieferketten zu überprüfen
- Klare Sorgfaltspflichten bei der Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards
3. Was bedeutet das für die Nachhaltigkeitsberichterstattung?
- Chance auf Entlastung: Durch die Fokussierung auf größere Unternehmen und den Wegfall zahlreicher Berichtspunkte sind nur noch 10.000 anstatt 50.000 Unternehmen in der EU berichtspflichtig. Bei einer gleichzeitigen Reduktion der Datenpunkte sinkt die Gesamtbelastung der Unternehmen gewaltig.
- Indirekte Pflichten: Zulieferer großer Unternehmen (auch wenn sie formal nicht berichtspflichtig sind) müssen in der Praxis weiterhin mit Informationsanfragen rechnen – wenn auch in abgeschwächter Form.
- Freiwillige Standards: Wer unter 1.000 Mitarbeitenden liegt, kann sich an den VSME-Standards orientieren, um seine Nachhaltigkeitsleistung dennoch sichtbar zu machen und Kunden wie Investoren Transparenz zu bieten. Bis diese jedoch angepasst sind, empfiehlt es sich, an der Datenmenge und AUfbereitung nur zu orientieren.
4. Fazit und Einschätzung
Aus Sicht vieler Unternehmen sind die Änderungen grundsätzlich positiv zu bewerten, weil sie spürbar entlastet werden und bürokratische Hürden abgebaut werden. Allerdings entstehen dadurch auch neue Unsicherheiten:
- Unternehmen, die bereits intensiv in Vorbereitungen zur umfassenden ESRS-Berichterstattung investiert haben, fühlen sich teilweise nicht belohnt, da sie sich nun möglicherweise auf neue oder weniger komplexe Anforderungen einstellen müssen.
- Der Wegfall sektorspezifischer Standards und die Verschiebung auf freiwillige Berichtsformate wirft Fragen zur Vergleichbarkeit und Aussagekraft der Berichte auf.
- Für viele bleibt offen, wie stark die ESRS tatsächlich reduziert werden und wann genau der überarbeitete VSME verabschiedet wird.
Unsere Forderung: Wir brauchen schnellstmöglich mehr Klarheit über den konkreten Umfang der reduzierten ESRS und den finalen Inhalt der VSME-Standards. Nur so können sich Unternehmen rechtzeitig vorbereiten und in ihrem Nachhaltigkeitsmanagement zielgerichtet agieren.

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