Die EUDR tritt in Kraft –
Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Mit der EU Deforestation Regulation (EUDR) tritt zum Jahresende 2025 ein neues, weitreichendes Regelwerk in Kraft, das erstmals den Import und Handel bestimmter Rohstoffe in der EU mit verbindlichen Anforderungen an entwaldungsfreie Lieferketten verknüpft. Unternehmen müssen zukünftig nicht nur wissen, woher ihre Rohstoffe stammen, sondern sie müssen es belegen können. Die EUDR ist damit ein Gamechanger für nachhaltige Beschaffung und globale Lieferketten.
Was ist die EUDR?
Die EUDR (EU-Verordnung 2023/1115) verpflichtet Unternehmen dazu, beim Inverkehrbringen, der Bereitstellung auf den Markt oder dem Export bestimmter Rohstoffe und daraus abgeleiteter Erzeugnisse sicherzustellen, dass diese:
- entwaldungsfrei sind (nicht auf Flächen produziert, die nach dem 31.12.2020 entwaldet wurden),
- im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden
- und per Sorgfaltserklärung im zentralen EU-Informationssystem dokumentiert sind.
Betroffen sind folgende sieben Rohstoffe:
Ebenfalls betroffen sind viele Erzeugnisse, die daraus hergestellt werden, wie z. B. Leder, Schokolade, Papier und Möbelstücke.
Wer ist betroffen und ab wann?
Die EUDR unterscheidet zwischen zwei Akteuren:
- Marktteilnehmer: Wer ein Produkt erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringt oder exportiert.
- Händler: Wer diese Produkte innerhalb der EU weiterverkauft oder bereitstellt.
Die Pflichten greifen:
- ab dem 30. Dezember 2025 für mittlere und große Unternehmen,
- ab dem 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen (nach EU-Richtlinie 2003/361/EG).
Was bedeutet das konkret für Unternehmen?
Betroffene Unternehmen müssen bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllen, diese umfassen vier Schritte:
Informationsbeschaffung (Art. 9)
Erhebung von Geodaten, Produktinformationen, Lieferanten- und Abnehmerinformationen, Nachweise zur Legalität
Risikobewertung (Art. 10)
Analyse der Lieferkette: Entwaldungsrisiko, Bewertung der Rechtskonformität, Herkunftsregion, Prüfung von Zertifizierungen
Risikominderung (Art. 11)
Wenn ein nicht vernachlässigbares Risiko besteht: Bspw. zusätzliche Nachweise, Audits, Anpassung der Lieferkette oder Schulungen von Lieferanten
Sorgfaltserklärung (Art. 12)
Digitale Hinterlegung im EU-Informationssystem (TRACES), mit Weitergabe einer Referenznummer entlang der Lieferkette
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
Die Mitgliedstaaten ahnden Verstöße streng. Möglich sind:
- Bußgelder bis zu 4 % des Jahresumsatzes,
- Einziehung oder Vernichtung betroffener Produkte,
- Ausschluss von Ausschreibungen,
- Veröffentlichung der Sanktion durch die EU-Kommission (Reputationsrisiko).
Fazit: Jetzt handeln statt abwarten
Die EUDR ist ein starkes politisches Signal für die Wälder, das Klima und faire Wettbewerbsbedingungen. Für Unternehmen bringt sie neue Herausforderungen aber auch Chancen: Wer frühzeitig Transparenz schafft, reduziert Risiken, sichert sich Marktzugänge und positioniert sich als nachhaltiger Geschäftspartner.
Unsere Empfehlung: Jetzt starten mit der Analyse betroffener Rohstoffe sowie Erzeugnisse, der Bewertung von Lieferketten und dem Aufbau EUDR-konformerer Prozesse. Wer vorbereitet ist, stärkt seine Marktposition und erfüllt seine Stakeholder Anforderungen.
Bei Fragen rund ums Thema EUDR empfehlen wir Ihnen unser EUDR-Factsheet:
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